Öffentliche Ausschreibung eines bebauten Grundstückes im Ortsteil Gumpelstadt
Die Stadt Bad Salzungen, als Eigentümer, verkauft auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung folgende Liegenschaft:
36433 Bad Salzungen OT Gumpelstadt, Ecke 1
Gemarkung Gumpelstadt, Flurstück 312, 746 m²
(siehe Lageplan).
Das erschlossene und bebaute Grundstück befindet sich in einer einfachen bis mittleren Wohnlage. Es ist mit einem in 1790 errichteten denkmalgeschützten Wohnhaus, Schuppen und Nebengebäude mit angrenzender Überdachung bebaut.
Das Grundstück liegt nicht in einem bestätigten Flächennutzungsplan und auch nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Bauvorhaben werden nach § 34 BauGB entschieden.
In Abteilung II des Grundbuches ist das Grundstück belastet mit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (Abwasserleitungsrecht). Weiterhin befindet sich angrenzend an das zu veräußernde Grundstück ein gefangenes Gartengrundstück, so dass hier ggf. Notwegerechte geltend gemacht werden könnten.
Laut eingeholtem Gutachten hat das Grundstück mit aufstehenden Gebäuden einen Verkehrswert von 38.000,00 €.
Das Verkehrswertgutachten kann bei Bedarf nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Stadtverwaltung Bad Salzungen eingesehen werden.
Alle mit dem Verkauf anfallenden Kosten (Notarkosten, Grunderwerbsteuer, etc.) trägt der Erwerber.
Kaufpreisangebote richten Sie bitte bis zum 20.06.2024 an die Stadtverwaltung Bad Salzungen. Der verschlossene Umschlag ist mit dem Vermerk „Angebotsunterlagen Grundstücksverkehr“ zu kennzeichnen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die
Hinweise:
Die Stadt Bad Salzungen ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Angebot eine Zusage zu erteilen. Rechtsansprüche aus dieser Ausschreibung können nicht abgeleitet werden. Ferner behält sich die Stadt Bad Salzungen vor, die Ausschreibung zurückzunehmen und/oder später erneut zu veröffentlichen.
Datenschutz:
Jeder Bewerber willigt mit Abgabe eines Angebotes ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren geführt werden.
Diese Einwilligung der Betroffenen ist gem. Art. 6 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) notwendig.