Auf unserer Webseite werden nur unbedingt erforderliche Cookies (also nur systembedingte Cookies) gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.

Um eine Webstatistik mittels Matomo zuzulassen, müssten Sie bitte unter Einstellungen Ihr Einverständnis geben. Danke.

Sie befinden sich hier: Startseite » Bürgerservice » Was erledige ich wo?

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport - Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse

Beschreibung
Für Inhaberinnen und Inhaber ausländischer Schulabschlüsse mit Wohnsitz in Thüringen entscheidet das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auf Antrag in einer Einzelfallprüfung über die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Schulabschluss. Über die Anerkennung der Hochschulzugangsqualifikation mit ausländischen Bildungsnachweisen entscheiden die Hochschulen im Zulassungs- oder Immatrikulationsverfahren in der Regel selbst. Eine Prüfung durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist dann nicht erforderlich. Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule über das Verfahren. Thüringer Schülerinnen und Schüler, die einen Schulbesuch im Ausland planen, wird empfohlen, sich rechtzeitig über die Voraussetzungen zur Anerkennung der dort erworbenen Zeugnisse beraten zu lassen. Hauptschulabschluss Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit dem Hauptschulabschluss ist in der Regel der erfolgreiche Besuch von mindestens neun aufsteigenden Klassen an allgemein bildenden Schulen mit Vollzeitunterricht in zwei Sprachen, in Mathematik, einem naturwissenschaftlichen Fach sowie einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach erforderlich. Realschulabschluss (Mittlerer Schulabschluss) Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit dem Realschulabschluss ist in der Regel der erfolgreiche Besuch von mindestens zehn aufsteigenden Klassen an allgemein bildenden Schulen mit Vollzeitunterricht in zwei Sprachen, in Mathematik, einem naturwissenschaftlichen Fach sowie einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach erforderlich. Hochschulzugangsqualifikation Die Anerkennung der Hochschulzugangsqualifikation erfolgt auf Grundlage der Beschlüsse und Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz sowie der Bewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Diese Informationen sind in der Datenbank „anabin“ abrufbar: anabin.kmk.org/anabin.html
Adressen
Anschrift
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096Erfurt
Postanschrift
Postfach 90 04 63
99107Erfurt
Kontakt
Fax:
+49 361 573411690
Telefon:
0361 57341-1463

Katja Limacher

Telefon:
0361 57341-1450

Michaela Bergmann

Web:
Webseite des Thüringer Ministeriums für Bildung. Jugend und Sport - Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Stadtverwaltung Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Thüringen