Verkaufsangebot Oberrohner Hauptstraße 16 & 18 in Oberrohn
Öffentliche Ausschreibung gem. § 31 Abs. 1 und 2. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (Thür GemHV)
Die Stadt Bad Salzungen beabsichtigt als Eigentümerin die nachfolgend benannten Flächen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zu veräußern:
Gemarkung: Oberrohn
Lage: Oberrohner Hauptstraße 16 (blau) und 18 (gelb)
Flurstücke: 152/7 (Teilfläche) und 152/6
Die Grundstücke befinden sich in der Dorfmitte direkt an der Oberrohner Hauptstraße und sind äußerlich voll erschlossen.
Von dem Grundstück Oberrohner Hauptstraße 16 wird eine Teilfläche von ca. 2.239 m² veräußert. Es ist mit einem stark baufälligen Gebäude bebaut.
Das ebenfalls mit einem Wohnhaus bebaute Grundstück Oberrohner Haptstraße 18 hat eine Größe von 836 m².
Beide Gebäude sind seit Jahren unbewohnt / ungenutzt.
Es existiert kein Flächennutzungsplan und auch kein Bebauungsplan für die beiden Grundstücke, so dass Bauvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) entschieden werden.
Die Grundstücke können gemeinsam oder getrennt erworben werden.
Für anstehende Investitionen besteht die Möglichkeit Fördermittel im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms Revitalisierung zu beantragen. Zu den Fördermöglichkeiten können weitere Informationen erteilt werden.
Der zukünftige Eigentümer der Grundstücke soll die Grundstücke neu beleben lassen und einer Nutzung bis zum 31.12.2027 zuführen.
Die Veräußerung erfolgt zum Höchstgebot.
Alle mit dem Verkauf anfallenden Kosten (Notarkosten, Grunderwerbsteuer, etc.) trägt der Erwerber.
Kaufpreisangebote richten Sie bitte bis zum 15.01.2026 an die Stadtverwaltung Bad Salzungen. Der verschlossene Umschlag mit dem Vermerk „Angebotsunterlagen Oberrohner Hauptstraße 16 und/oder 18“ zu kennzeichnen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die
Stadtverwaltung Bad Salzungen
Sachgebiet Grundstücksverkehr
Frau Göhring (03695 / 671-331)
Ratsstraße 2, 36433 Bad Salzungen
E-Mail: grundstuecke@badsalzungen.de
Bad Salzungen, 19.11.2025
gez. Bohl
Bürgermeister der Stadt Bad Salzungen
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Hinweise:
Die Stadt Bad Salzungen ist nicht verpflichtet, irgendeinem Angebot eine Zusage zu erteilen. Rechtsansprüche aus dieser Ausschreibung können nicht abgeleitet werden. Ferner behält sich die Stadt Bad Salzungen vor, die Ausschreibung zurückzunehmen und/oder später erneut zu veröffentlichen.
Datenschutz:
Jeder Bewerber willigt mit Abgabe eines Angebotes ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren geführt werden. Diese Einwilligung der Betroffenen ist gem. Art. 6 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) notwendig.
