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Obdachlosenhilfe

Leistungsbeschreibung

Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung

Was sollte ich noch wissen?

Auskünfte erhalten Sie über das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt und über jede Gemeindeverwaltung.

Ein Service des Landes Thüringen

Stadtverwaltung Bad Liebenstein - Amt für Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

Montag 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Anschrift
Bahnhofstraße 11
36448Bad Liebenstein

Kontakt

Telefon:
+49 36961 361-28
Telefon:
+49 36961 361-16
Fax:
+49 36961 361-20
Web:
Rathaus Bad Liebenstein
Stadtverwaltung Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Thüringen