Weitreichende Öffnungsschritte für den organisierten Vereinssport im Amateurbereich in Aussicht
Die neue Thüringer Verordnung vom 01. Juni 2021 lässt die Bad Salzunger Vereine optimistisch und hoffnungsvoll in die Zukunft blicken.
Mit großer Begeisterung nahm der zuständige Mitarbeiter für Sport und Kultur, Ronny Kaiser, die Hinweise der Thüringer Landesregierung hinsichtlich der Öffnungsschritte auf. Im Zuge dessen werden ab Mittwoch, 02. Juni 2021, alle kommunalen Sportstätten im Freien für den im folgenden beschriebenen Sportbetrieb freigegeben.
Die Verfahrensweise für den organisierten Vereinssport im Amateurbereich ist in inzidenzwertabhängige Blöcke - unter 100, unter 50 und unter 35 - gestaffelt. Die entsprechende Übersicht „Öffnungsschritte in Thüringen ab 2. Juni“ ist auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie veröffentlicht.
„Nach der am 02. Juni vom Landratsamt Wartburgkreis veröffentlichen Medieninformation befinden wir uns aktuell leider wieder bei einem Inzidenzwert von über 50. Demzufolge gilt jetzt die Regelung für den Inzidenzwert unter 100“, so Kaiser.
Das bedeutet im Detail: Der organisierte Sportbetrieb im Freien ist in Gruppen mit bis zu 20 Personen durchführbar. Dabei sind sportartspezifische Überschreitungen möglich. Für den Freizeitsport gilt eine Begrenzung von zehn Personen. Zuschauer sind nur mit Erlaubnis der zuständigen Gesundheitsbehörde gestattet.
Der Sportbetrieb in geschlossenen Räumen bleibt nach wie vor untersagt. Dies bedeutet auch, dass die Nutzung von Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräumen sowie Vereinsheimen nicht gestattet ist. Toiletten sind davon ausgenommen. Es gelten die entsprechenden inzidenzwertabhängigen Kontaktbeschränkungen. Weiterhin sind alle allgemeinen sowie besonderen infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß Thüringer SARS- CoV-2-IfS-Maßnahmen-Verordnung vom 01. Juni 2021 gültig. Die Vereine werden gebeten, ihre Infektionsschutzkonzepte entsprechend anzupassen.
Bis zur offiziellen Bekanntgabe der neuen Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung vom 01. Juni gingen viele Anfragen von den Vereinen bei der Stadtverwaltung ein. Über die sozialen Netzwerke drangen bereits Tage zuvor verschiedene Informationen nach außen. „Ein offizielles Statement von Seiten der Stadtverwaltung kann aber erst nach unterschriebener und veröffentlichter Verordnung erfolgen“, erklärt Kaiser. „Mein Dank geht in diesem Zusammenhang an die Vereine für ihr großes Verständnis. Dies ist nach den vielen Monaten sportlicher Abstinenz nicht selbstverständlich.“