Thüringer Corona-Verordnung, angepasst am 01. Juni 2021
Die Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV-2 wurde am 31. März 2021 verabschiedet. Sie ist gültig vom 01. April bis 30. Juni 2021 und wurde zuletzt am 01. Juni angepasst.
Sie ist im folgenden für Sie zur Einsicht bereitgestellt:
Die Änderungen im Überblick
- aufgeteilt nach Inzidenzwerten finden Sie hier: