Bauleitverfahren für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 85 – Sondergebiet Einzelhandel „REWE-Markt“
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB
Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Bad Salzungen hat am 01.10.2025 mit Beschluss-Nr. BV/0071/2025 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 85 – Sondergebiet Einzelhandel „REWE-Markt“ der Stadt Bad Salzungen beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Ziel und Zweck der Planung
Das Vorhaben beseitigt einen bestehenden städtebaulichen Missstand im zentralen Stadtgebiet von Bad Salzungen. Die leerstehende und baulich nicht gesicherte Bestandsimmobilie der ehemaligen Bowlingbahn stellt derzeit nicht nur eine städtebauliche Problematik dar, sondern ist auch regelmäßig Anlass für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr.
Die angestrebte städtebauliche Neuausrichtung soll das Gebiet und die Umgebung somit aufwerten. Im beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Bad Salzungen wird zudem eine Erweiterungsmöglichkeit für den Einzelhandel im Südosten der Kernstadt aufgezeigt.
Der Bebauungsplan wird Teilbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr.14 „Schanzbaum/Drei Eichen“ - 5. Änderung sowie Nr. 14 „Schanzbaum/Drei Eichen“ - 8. Änderung ersetzen.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 85 – Sondergebiet Einzelhandel „REWE-Markt“ (s. Abb.) liegt in der Stadt Bad Salzungen . Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Bad Salzungen, Flur 0 die Flurstücke 2814, 2816/37 sowie Teilbereiche der Flurstücke 1188/3, 1246/1,2741/1, 2740/2, 2813 und 2816/38. Das Plangebiet liegt in der Kernstadt von Bad Salzungen. Nördlich wird der Geltungsbereich von der „Erzberger Allee“ und der Straße „Am Stadion“ begrenzt. Im Osten grenzt die Werner-Seelenbinder-Halle an das Plangebiet und im Westen der „Drei-Eichen-Weg. Im Süden wird der Geltungsbereich durch städtische Sportanlagen begrenzt.
Der Geltungsbereich ist auf der folgenden Abbildung ersichtlich.
Bad Salzungen, den 02.10.2025 -Siegel-
Klaus Bohl
Bürgermeister
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Bildunterschrift:
Lageplan mit mit rot markiertem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 85 – Sondergebiet Einzelhandel „REWE-Markt“ der Stadt Bad Salzungen; Kartengrundlage: JP Jöck Planungsbüro - Architekten & Ingenieure; Maßstab 1:750
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Bekanntmachung - Aufstellungsbeschluss - Nr. 85.pdf |
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