Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden
Leistungsbeschreibung
Die wichtigste Aufgabe der Ordnungsbehörde ist die Gefahrenabwehr sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Dazu gehören insbesondere folgende Bereiche:
- Beseitigen von gefährlichen Zuständen auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und sonstigen frei zugänglichen Flächen
- Seuchen- und Schädlingsbekämpfung (insbesondere Ratten)
- Absichern von gefährlichen Grundstücken und sonstigen Objekten
- Entfernen von Munitions- und Sprengstofffunden
- sonstige Maßnahmen zur Abwehr von konkreten Gefahrensituationen in Einzelfällen
Was sollte ich noch wissen?
Wenden Sie sich an die Ordnungsbehörden der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde in deren Gebiet die zu schützenden Interessen verletzt oder gefährdet werden.
Ein Service des Landes Thüringen
Stadtverwaltung Bad Liebenstein - Amt für Sicherheit und Ordnung
Öffnungszeiten
Montag 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Anschrift
Bahnhofstraße 11
36448Bad Liebenstein
36448Bad Liebenstein
Kontakt
- Telefon:
- +49 36961 361-28
- Telefon:
- +49 36961 361-16
- Fax:
- +49 36961 361-20
- Web:
- Rathaus Bad Liebenstein