Hinweis für Bauanträge:
Bauanträge jeglicher Art sind prinzipiell 3-fach bei der Genehmigungsbehörde im Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen einzureichen. Vielen Dank!
Die Straßenverkehrs-Ordnung ist eine Rechtsverordnung. In ihr sind die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr festgelegt. Verkehrsregelnde Maßnahmen (z. B. das Aufstellen von Verkehrszeichen) werden durch die Straßenverkehrsbehörden angeordnet. Die Umsetzung der Anordnungen erfolgt durch den Straßenbaulastträger oder entsprechend zertifizierte Verkehrssicherungsfirmen.
Vor einer Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen (z.B. Aufstellen von Verkehrsschildern) durch die untere Straßenverkehrsbehörde werden die rechtlichen Vorgaben des § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) und die einschlägigen Richtlinien geprüft . In Abstimmung mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger und der Polizei über Art und Umfang der Maßnahme wird durch die untere Straßenverkehrsbehörde eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, soweit sich dies als erforderlich herausstellt.
An die Straßenverkehrsbehörden
Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Antrag mit entsprechenden Angaben und Begründung.
Antrag mit entsprechenden Angaben und Begründung.
Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Kommt auf den jeweiligen Einzelfall und die Örtlichkeit an.
Kommt auf den jeweiligen Einzelfall und die Örtlichkeit an.
Zuständige Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Sind bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.
In einigen Städten und Gemeinden wird ein Bürgerservice angeboten, welcher nähere Auskünfte geben kann.
Ein Service des Landes Thüringen
Bauanträge jeglicher Art sind prinzipiell 3-fach bei der Genehmigungsbehörde im Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen einzureichen. Vielen Dank!