Hinweis für Bauanträge:
Bauanträge jeglicher Art sind prinzipiell 3-fach bei der Genehmigungsbehörde im Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen einzureichen. Vielen Dank!
Informationen über Bodenrichtwerte werden für vielfältige Zwecke benötigt:
Sie wollen ein Grundstück erwerben oder verkaufen und sich über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren?
Sie benötigen Bodenrichtwerte für steuerliche Zwecke, z. B. für die Grundsteuer?
Sie haben allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt und wollen sich über die Bodenpreise informieren?
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bieten Ihnen verschiedene Wege an, die gewünschten Informationen zu erhalten.
Die Thüringer Gutachterausschüsse für Grundstückswerte beschließen alle zwei Jahre Bodenrichtwerte und veröffentlichen diese u. a. im Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS-TH) zur Ansicht. Ausgangsmaterial für die Bodenrichtwertermittlung sind die Daten der Kaufpreissammlung. Unterstützend werden sonstige Unterlagen, wie z. B. Bauleitpläne, sowie örtliche Ermittlungen herangezogen.
Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Der Bodenrichtwert ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). In bebauten Gebieten beinhalten die Bodenrichtwerte nur den Wert, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand und Grundstücksgröße bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Eine sog. Bodenrichtwertinformation als Druckausgabe (PDF-Dokument) kann von Jedermann in wenigen Schritten digital und kostenfrei mittels der Anwendung erstellt werden. Falls eine amtliche, kostenpflichtige Bodenrichtwertauskunft benötigt wird, so kann diese auf Antrag bei den hierfür zuständigen Stellen erfolgen, dies ist auch online möglich.
Nachfolgend ein Link zu einer Video-Präsentation mit Hinweisen zur Handhabung dieser Anwendung enthalten.
Zur Unterstützung der Transparenz des Grundstücksmarktes beschließen die Thüringer Gutachterausschüsse für Grundstückswerte alle zwei Jahre Bodenrichtwerte und veröffentlichen diese u. a. im Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS-TH) zur Ansicht. Ausgangsmaterial für die Bodenrichtwertermittlung sind die Daten der Kaufpreissammlung. Unterstützend werden sonstige Unterlagen, wie z. B. Bauleitpläne, sowie örtliche Ermittlungen herangezogen.
Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Der Bodenrichtwert ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). In bebauten Gebieten beinhalten die Bodenrichtwerte nur den Wert, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand und Grundstücksgröße bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Eine sog. Bodenrichtwertinformation als Druckausgabe (PDF-Dokument) kann von Jedermann in wenigen Schritten digital und kostenfrei mittels der Anwendung Thüringen Viewer / BORIS-TH (siehe Link) erstellt werden. Falls eine amtliche, kostenpflichtige Bodenrichtwertauskunft benötigt wird, so kann diese auf Antrag bei den hierfür zuständigen Stellen erfolgen, dies ist auch online (siehe Link unter Elektronische Antragstellung) möglich.
Nachfolgend ist neben dem Link zur Anwendung Thüringen Viewer / BORIS-TH auch ein Link zu einer Video-Präsentation mit Hinweisen zur Handhabung dieser Anwendung enthalten.
Im Internet mit Hilfe der Anwendung ist die Einsichtnahme in die Bodenrichtwerte () einschließlich der Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sowie die Erzeugung einer sog. Bodenrichtwertinformation als Druckausgabe (PDF-Dokument) für Jedermann gebührenfrei möglich.
Auf Antrag werden durch die zuständigen Stellen, den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse beim TLBG, bezogen auf ein konkretes Antragsobjekt, amtliche Bodenrichtwertauskünfte kostenpflichtig erteilt. Der Antrag kann online (siehe Link unter ) an die zuständige Stelle (siehe auch nachfolgender Link) gestellt werden.
Im Internet mit Hilfe der Anwendung Thüringen Viewer / BORIS-TH ist die Einsichtnahme in die Bodenrichtwerte (beginnend ab dem Stichtag 31.12.2008) einschließlich der Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sowie die Erzeugung einer sog. Bodenrichtwertinformation als Druckausgabe (PDF-Dokument) für Jedermann gebührenfrei möglich.
Auf Antrag werden durch die zuständigen Stellen, den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse beim TLBG, bezogen auf ein konkretes Antragsobjekt, amtliche Bodenrichtwertauskünfte kostenpflichtig erteilt. Der Antrag kann online (siehe Link unter Elektronische Antragstellung) an die zuständige Stelle (siehe auch nachfolgender Link) gestellt werden.
Im Internet mit Hilfe der Anwendung Thüringen Viewer / BORIS-TH ist die Einsichtnahme in die Bodenrichtwerte einschließlich der Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sowie die Erzeugung einer sog. Bodenrichtwertinformation als Druckausgabe (PDF-Dokument) für Jedermann gebührenfrei möglich.
Auf Antrag werden von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse beim TLBG, bezogen auf ein konkretes Antragsobjekt, amtliche Bodenrichtwertauskünfte kostenpflichtig erteilt, hierfür werden Gebühren nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für die Gutachterausschüsse (ThürVwKostOGaa) - Gegenstand: Bodenrichtwerte - in der jeweils gültigen Fassung erhoben. Der Antrag kann online (siehe Link unter Elektronische Antragstellung) an die zuständige Stelle gestellt werden.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm)
Nutzungshinweise Thüringen Viewer / BORIS-TH:
Ausstellung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung:
Die Verwendung von BORIS-TH bzw. Ausschnitten davon ist kostenfrei. Für die hier verwendeten Geodaten gelten die Nutzungsbedingungen nach der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung, zurzeit in der Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), unter Verwendung des Quellenvermerks: „© Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte TH [Jahr]“
Zusätzlich ist die Internetadresse www.bodenrichtwerte-th.de anzugeben. Der Quellenvermerk ist immer und überall anzugeben.
Kosten und Gewähr:
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Quelle:
https://www.geoportal.de/portal/main/helpSite/index.html
Eine elektronische Antragstellung für eine kostenpflichtige Bodenrichtwertauskunft ist über nachfolgenden Link möglich.
Irgendwelche Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwertangaben noch aus den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen hergeleitet werden.
Irgendwelche Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwertangaben noch aus den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen hergeleitet werden.
Ein Service des Landes Thüringen
Bauanträge jeglicher Art sind prinzipiell 3-fach bei der Genehmigungsbehörde im Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen einzureichen. Vielen Dank!