Wählbarkeitsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Was sollte ich noch wissen?
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ein Service des Landes Thüringen
Stadtverwaltung Bad Liebenstein - Einwohnermeldeamt
Öffnungszeiten
Montag 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Anschrift
Bahnhofstraße 11
36448Bad Liebenstein
36448Bad Liebenstein
Kontakt
- Telefon:
- +49 36961 361-23
- E-Mail:
- einwohnermeldeamt@bad-liebenstein.de
- Web:
- Rathaus Bad Liebenstein