Sie befinden sich hier: Startseite » Bürgerservice » Was erledige ich wo?

Schornsteinfeger

Leistungsbeschreibung

Eigentümer sind verpflichtet, ihre kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht zu kehren und zu überprüfen sowie die nach der "Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV " vorgeschriebenen Messungen durchführen zu lassen.

Bis zum 31.12.2012 ist nur der Bezirksschornsteinfegermeister befugt, diese Arbeiten durchzuführen. Ab 01.01.2013 ist die Durchführung dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachzuweisen. Für die Schornsteinfegerarbeiten, vor allem die regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten, können sich die Eigentümer dann ihren Schornsteinfeger dazu selbst aussuchen.

Für die Erarbeitung der Kehr- und Überprüfungsordnung für das Schornsteinfegerwesen ist das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zuständig.

Was sollte ich noch wissen?

Wer Ihr zuständiger bevollmächtigter Schornsteinfeger ist und welche Gebühren anfallen, erfahren Sie beim Gewerbeamt.

Ein Service des Landes Thüringen

Landratsamt Wartburgkreis - Amt für Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit Montag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Besuchszeiten Montag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: und nach VereinbarungDie Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Anschrift
Erzberger Allee 14
36433Bad Salzungen

Kontakt

Telefon:
03695 61-5901
Fax:
03695 61-5999
Thea:
einheitliche.stelle@wartburgkreis.de
Stadtverwaltung Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Thüringen