Schaustellung von Personen - Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweis
• Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
• Ihrer fachlichen Eignung
und gegebenenfalls
• Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
• bestimmter räumlicher Verhältnisse
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wenden Sie sich an die zuständige Gewerbebehörde.
Ein Service des Landes Thüringen
Landratsamt Wartburgkreis - Amt für Sicherheit und Ordnung
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit Montag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Besuchszeiten Montag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: und nach VereinbarungDie Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.36433Bad Salzungen
Kontakt
- Telefon:
- 03695 61-5901
- Fax:
- 03695 61-5999
- E-Mail:
- ordnung@wartburgkreis.de
- Thea:
- einheitliche.stelle@wartburgkreis.de