Schwerbehindertenangelegenheiten
Leistungsbeschreibung
Für Schwerbehindertenangelegenheiten sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig. Dabei erfüllen sie u. a. folgende Aufgaben:
- Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche
- Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen
- Feststellen der Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter
- Feststellen der Voraussetzungen für die Bewilligung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
Was sollte ich noch wissen?
Für Schwerbehindertenangelegenheiten sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig.
Ein Service des Landes Thüringen
Keine Organisationseinheit angegeben/gefunden.