Brand- und Katastrophenschutz: Ehrenamtliche Tätigkeit
Leistungsbeschreibung
Ehrenamtliche Tätigkeit im Brand- und Katastrophenschutz wird in Thüringen in Freiwilligen Feuerwehren und den im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen geleistet. An einer Mitgliedschaft interessierte Personen können sich an ihre Gemeinde (Freiwillige Feuerwehr) oder an eine der Hilfsorganisationen bzw. ihre Landes-, Kreis- oder Ortsverbände wenden.
Ehrenamtlich in Freiwilligen Feuerwehren tätige Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf Ersatz ihrer für dieses Ehrenamt notwendigen Auslagen und des Verdienstausfalls. Die Entschädigung der in den privaten Hilfsorganisationen tätig werdenden Ehrenamtlichen erfolgt auf der Grundlage der von der jeweiligen Organisation erlassenen Satzung.
Was sollte ich noch wissen?
Gemeinde (Freiwillige Feuerwehr) oder Hilfsorganisation
Ein Service des Landes Thüringen
Gemeindeverwaltung Krayenberggemeinde
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr36460Krayenberggemeinde
Kontakt
- Telefon:
- 036963 2370
- Fax:
- 036963 23777
- E-Mail:
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- Thea:
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