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Corona

Covid-19: Kontaktverbot ab 25. März

Update: verlängert bis 06. Mai 2020, mit Lockerungen!Das Kontaktverbot bleibt mit einer neuen Allgemeinverfügung bestehen, es dürfen jedoch schrittweise verschiedene Einrichtungen öffnen: Ab sofort sind Bibliotheken wieder geöffnet. Ab 24. April dürfen Einzelhandelsgeschäfte bis 800 m² Verkaufsfläche sowie Buchhandlungen öffnen. Ab 27. April sind zoologische und botanische Gärten unter freiem Himmel sowie Museen geöffnet. Schulen werden ab 27. April schrittweise für Abschlussklassen geöffnet. Ab 04. Mai dürfen Friseure wieder ihren Betrieb aufnehmen. Zur geplanten schrittweisen Öffnung der Kindertagesstätten ab Mai gibt es bislang keine neuen Festlegungen.

Alle Details und weitere Informationen entnehmen Sie bitte der dritten Allgemeinverfügung im Anhang.


08. April 2020 | Das Kontaktverbot wurde mit einer neuen Allgemeinverfügung jetzt auch in Thüringen bis zum 19. April 2020 verlängert. Zudem wurden einige Anpassungen vorgenommen. U. a. dürfen bei Trauerfeiern unter freiem Himmel nun auch der engste Familien- und Freundeskreis teilnehmen. Die neu gültige Allgemeinverfügung vom 07. April löst die Version vom 26. März ab und steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.


Am 26. März 2020 wurde die endgültige "Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS CoV-2" unterzeichnet. Sie löst die vorläufige Verordnung vom 24. März vollständig ab und beinhaltet auch alle Erlasse. Es wurden einige Punkte hinzugefügt, wie z. B. die Schließung von Fahrschulen. Die Presse darf in der Öffentlichkeit ihrer Arbeit nachgehen. Die neue Verordnung mit allen Inhalten, wie Verbote oder Schließungen steht Ihnen am Ende der Seite zum Download bereit. Sie ist gültig vom 27. März bis 08. April 2020.

(Der Verkauf von Bratwürsten und Eis an Einzelverkaufsständen „zum Sofortverzehr“ ist wieder gestattet.)


Das Kabinett hat am 24. März die „Vorläufige Thüringer Grund-Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Corona EindämmungsVO)“ beschlossen und den Chef der Staatskanzlei gebeten, deren Verkündung wegen der Eilbedürftigkeit aufgrund der besonderen Umstände gemäß § 9 des Thüringer Verkündungsgesetzes auf diesem Wege der Veröffentlichung vorzunehmen und die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt baldmöglichst zu veranlassen. Mit dieser Veröffentlichung in Internet und Medien wird das Inkrafttreten der Verordnung zum 25. März 2020 gewährleistet.

Bad Salzungen, 25. März 2020 | Aufgrund der Corona-Krise hat das Land Thüringen ein generelles Kontaktverbot erlassen. Geregelt wird dies in der neuen Thüringer Grund-Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie, welche ab sofort in Kraft tritt und nach dem 08. April 2020 ausläuft. Das Verbot betrifft die Grundrechte der Freiheit der Bürger. Es schränkt die Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung ein. Die Maßnahme ist unumgänglich, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern und das Gesundheitswesen zu entlasten.

Generell gilt, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Darüber hinaus wird das Zusammenkommen wie folgt eingeschränkt: Kontakte zu Menschenaußerhalb des eigenen Haushaltes sind auf das absolut Nötigste zu minimieren. Im Außenbereich dürfen sich Personen ausschließlich allein oder mit maximal einer weiteren Person aufhalten. Ausnahme ist die Kernfamilie, d.h. der engste Familienkreis. Es dürfen nur notwendige Wege erledigt werden, wie der Weg zur Arbeit, zu Ärzten, der Notbetreuung oder Einkäufe.

In Betrieben müssen die Hygienerichtlinien entsprechend der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts eingehalten werden.

Die Behörden sind befugt, diese Anordnungen konsequent und falls nötig mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Zuwiderhandlungen können geahndet werden.

Alle Informationen erhalten Sie im beigefügten Dokument.

Symbol Beschreibung Größe
Bussgeldkatalog_3._ThuerSARS-CoV-2-EindmassnVO.pdf
2.5 MB
3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO idfv 23 April.pdf
0.4 MB
25.03.2020

© Andrea Dominik E-Mail

Stadtverwaltung Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Thüringen