Verkaufsangebot eines unbebauten Grundstückes in Möhra | Röhrigstraße
Die Stadt Bad Salzungen beabsichtigt als Eigentümerin die nachfolgend benannten Flächen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zu veräußern:
Das Grundstück befindet sich in der Röhrigstraße 8-10 in Möhra. Es liegt nicht im Geltungsbereich eines Flächennutzungs- oder Bebauungsplanes, so dass Bauvorhaben nach § 34 BauGB entschieden werden.
Der Erwerber muss das Grundstück innerhalb von 2 Jahren ab Eigentumsumschreibung bebauen. Bei Nichteinhaltung der Bauverpflichtung behält sich die Stadt Bad Salzungen ein Rücktrittsrecht vor, welches grundbuchrechtlich gesichert wird.
Voranschlüsse für die Strom- und Wasserversorgung sind auf dem Grundstück vorhanden. Das Grundstück ist an die zentrale Kläranlage Barchfeld-Immelborn angeschlossen. Mit Fertigstellung der Bebauung hat der Erwerber Abwasserbeiträge an den Wasser- und Abwasserverband Bad Salzungen zu zahlen.
Wegen der Nähe des Grundstückes zum Ortskern von Möhra und der dortigen Kirche, wird einer Bebauung nur unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
Es soll ein Wohnhaus mit mindestens 1 ½ Vollgeschossen errichtet werden, dessen Traufhöhe mindestens 4,50 m betragen soll. Als Dachform für das Hauptgebäude werden Satteldächer mit einer Dachneigung von mindestens 40° vorgeschrieben. Nebengebäude sind in der Gestaltung dem Hauptgebäude anzupassen. Flachdächer in jeder Form sind ausgeschlossen. Die Dacheindeckung ist mit Ziegel- oder Betondachsteinen in den Farben rot bis rotbraun auszuführen.
Gemäß § 67 Abs. 3 ThürKO soll das Grundstück zum Höchstgebot veräußert werden.
Alle mit dem Verkauf anfallenden Kosten (Notarkosten, Grunderwerbsteuer, etc.) trägt der Erwerber.
Kaufpreisangebote richten Sie bitte bis zum 31.07.2025, 18.00 Uhr, an die Stadtverwaltung Bad Salzungen. Der verschlossene Umschlag ist mit dem Vermerk „Angebotsunterlagen Röhrigstraße, Möhra“ zu kennzeichnen.
Bad Salzungen, den 16.06.2025
Hinweise:
Die Stadt Bad Salzungen ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Angebot eine Zusage zu erteilen. Rechtsansprüche aus dieser Ausschreibung können nicht abgeleitet werden. Ferner behält sich die Stadt Bad Salzungen vor, die Ausschreibung zurückzunehmen und/oder später erneut zu veröffentlichen.