Verkaufsangebot der Stadt Bad Salzungen „ehemalige Kindertagesstätte Hämbach“
Öffentliche Ausschreibung gem. § 31 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV)
Die Stadt Bad Salzungen beabsichtigt als Eigentümerin das nachfolgend benannte bebaute Grundstück (im Lageplan türkis umrandet) im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zu veräußern:
Das voll erschlossene Grundstück hat eine Größe von 1.634 m². Es befindet sich in einem Mischgebiet in einer mittleren Wohnlage mit gewachsenen Umfeld.
Für das Grundstück existiert kein Flächennutzungsplan.
Eine Teilfläche des Grundstückes befindet sich jedoch innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans „Gewerbegebiet der Gemeinde Tiefenort / OT Hämbach aus dem Jahr 1992“ (im Lageplan rot umrandet und gelb hinterlegt).
Das Grundstück befindet sich im Innenbereich, Bauvorhaben werden nach § 34 BauGB - Bauen im Innenbereich - entsprechend der Umgebungsbebauung, entschieden.
Das Grundstück wurde um 1900 als Teil einer Schachtanlage mit einem Verwaltungs- Sozial- und Wohngebäude bebaut. Später wurde das Gebäude zu einer Kindergrippe umgenutzt. Seit 2020 steht das Gebäude leer.
Gemäß Denkmalliste des Landes Thüringen stellt das Grundstück als Teil der „Schachtanlage / ehem. Schachtanlage Kaiseroda mit Verwaltungs- Sozial- und Wohngebäuden“ ein Einzeldenkmal nach dem Thüringischen Denkmalschutzgesetz dar.
Die Veräußerung erfolgt zum Höchstgebot.
Alle weiteren mit dem Verkauf anfallenden Kosten (Notarkosten, Grunderwerbsteuer, etc.) trägt der Erwerber.
Bitte reichen Sie Ihr Kaufpreisangebot im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Angebotsunterlagen ehemalige Kita Hämbach“ bis zum 31.10.2025, 18.00 Uhr, bei der Stadt Bad Salzungen, Ratsstraße 2, 36433 Bad Salzungen, ein.
Das vorhandene Verkehrswertgutachten kann bei Bedarf nach vorheriger Terminsvereinbarung eingesehen werden.
Bad Salzungen, den 22.09.2025
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Hinweise:
Die Stadt Bad Salzungen ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Angebot eine Zusage zu erteilen. Rechtsansprüche aus dieser Ausschreibung können nicht abgeleitet werden. Ferner behält sich die Stadt Bad Salzungen vor, die Ausschreibung zurückzunehmen und/oder später erneut zu veröffentlichen.
Datenschutz:
Jeder Bewerber willigt mit Abgabe eines Angebotes ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren geführt werden.
Diese Einwilligung der Betroffenen ist gem. Art. 6 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) notwendig.