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Öffentliche Bekanntmachung des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)

Referat 44, Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen
Frankental 1, 98617 Meiningen                                                    
Flurbereinigungsverfahren Bad Salzungen
Az.: 3-3-0352
 
Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich
 

Im Flurbereinigungsverfahren Bad Salzungen soll das zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land (Massegrundstücke) nach § 54 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), im Flurbereinigungsplan gegen Geldausgleich zu Eigentum zugeteilt werden. Wer an einer solchen Landzuteilung interessiert ist, wird hiermit aufgefordert, beim TLBG, Referat 44, Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen bis spätestens 31. August 2023 ein schriftliches Gebot abzugeben.

Für die Abgabe der Gebote sind Vordrucke zu verwenden, die beim TLBG, Referat 44, Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen, Frankental 1, in 98617 Meiningen erhältlich sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gebote in einem verschlossenen Umschlag beim TLBG, Referat 44, Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen, Frankental 1, in 98617 Meiningen, einzureichen sind. Vorbereitete Umschläge sind ebenfalls im TLBG erhältlich.

Für die Landzuteilung gelten die vom TLBG festgelegten Zuteilungsbedingungen. Die Bewerber erkennen mit der Abgabe ihrer Gebote diese Bedingungen als für sie rechtsverbindlich an.

Die Zuteilungsbedingungen, eine Liste der Massegrundstücke sowie eine Karte, auf der die Massegrundstücke ersichtlich sind, liegen beim TLBG, Referat 44, Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen, Frankental 1, in 98617 Meiningen bis einschließlich 28. August 2023 zur Einsichtnahme aus.

 

Im Auftrag                                                     

Andreas Harnischfeger                                                         (DS)
Referatsleiter

 

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (GS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.

Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.

31.07.2023

© Josephine Ißbrücker E-Mail

Stadtverwaltung Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Thüringen