Bekanntmachung über die öffentliche Beteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Bad Salzungen
Die Stadtverwaltung Bad Salzungen hat im August 2024 das Planungsbüro Stadt + Handels aus Dortmund mit der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt aus dem Jahr 2016 beauftragt.
Ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist ein kommunales Planungsinstrument zur Steuerung des Einzelhandels. Es stärkt zentrale Versorgungsbereiche wie Innenstädte, sichert die Nahversorgung und beugt Zersiedelung vor.
Für Mittelzentren empfiehlt das Thüringer Landesverwaltungsamt eine Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes alle fünf bis zehn Jahre. Das Konzept der Stadt Bad Salzungen ist aus dem Jahr 2016. Daher hat die Verwaltung im August 2024 das Büro Stadt und Handel aus Dortmund mit der Fortschreibung beauftragt. Während sich das alte Konzept auf die Kernstadt und die südlichen Ortsteile konzentrierte, wird nun die Gesamtstadt inklusiver neuer Ortsteile betrachtet. Zudem werden die angebots- und nachfrageseitigen Grundlagen aktualisiert, um neue zentrale Versorgungsbereiche und Entwicklungsperspektiven zu definieren.
Die öffentliche Auslage des Konzeptentwurfs findet statt im Zeitraum vom
02.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025
in der Stadtverwaltung Bad Salzungen, Markt 11, 2. Obergeschoss, 36433 Bad Salzungen während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13.00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13.00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13.00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht.
Der Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes kann auch auf der Internetseite der Stadt Bad Salzungen unter https://www.badsalzungen.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung.html eingesehen werden.
Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zum Entwurf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Bad Salzungen, den 06.05.2025 -Siegel-