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4. Änderung der „Gebührensatzung der Stadt- und Kreisbibliothek Bad Salzungen vom 07.11.2001“

Der Stadtrat der Stadt Bad Salzungen hat in seiner Sitzung am 22.11.2023 folgende
4. Änderung der Gebührensatzung der Stadt- und Kreisbibliothek vom 07.11.2001
beschlossen:


I. Das Gebührenverzeichnis als Bestandteil und Anlage der Gebührensatzung wird wie
folgt geändert:


  1. Ziffer 1) Benutzungsgebühren Abs. (1) erhält folgende Fassung:
    Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Kurgäste sowie Gäste, die Inhaber einer Gästekarte sind, sind von den Benutzungsgebühren befreit.
  2. Ziffer 1) Benutzungsgebühren Abs. (2) erhält folgende Fassung:
    Jahresgebühr pro Benutzer und Onlinebenutzer nach dem vollendeten 18. Lebensjahr 12,00 €
  3. Ziffer 1) Benutzungsgebühren Abs. (4) erhält folgende Fassung:
    Partnerkarten
    (Ehepartner und Partner in eheähnlichen Gemeinschaften mit gleichem Wohnsitz) 15,00 €
  4. Ziffer 1) Benutzungsgebühren wird mit Abs. (5) erweitert:
    Monatskarten 3,00 €
  5. Ziffer 2) Gebühren für Ersatzleistungen Abs. (3) erhält folgende Fassung:
    Bearbeitungsgebühr für Beschädigung und Verlust sowie bei Nichtrückgabe der Medien, mobilen Endgeräte o.a. tatsächlicher Anschaffungswert zzgl. 3,00 € Bearbeitungsgebühr pro Medium
  6. Ziffer 3 Gebühren bei Überschreitung der Ausleihfrist (Säumnisgebühren) bzw. pro zugestellter Mahnung erhält folgende Fassung:
    Versäumnisgebühren
    1. Je Medieneinheit und begonnener Woche 1,50 €

    2. Mahnung ab 4 Wochen nach Überschreitung der Ausleihfrist
    mit Festsetzung der bis dahin angefallenen Versäumnisgebühren
    zzgl. Porto
    3. Leistungsbescheid ab 12 Wochen nach Überschreitung der Ausleihfristauf dem Verwaltungsweg; zzgl. einer Verwaltungsgebühr für den Bescheid in Höhe von 5,00 €
    (Benutzungssatzung § 7 Rückgabe, Versäumnisgebühr)
  7. Ziffer 4) Gebühren für weitere Leistungen der Bibliothek Absatz (1) erhält folgende Fassung: Anfertigung von Kopien und Ausdrucken (gemäß Verwaltungskostenordnung der Stadt Bad Salzungen)

      1 Kopie bzw. Ausdruck schwarz/weiß A4 (bis 50 Seiten) 0,25 €
      1 Kopie bzw. Ausdruck schwarz/weiß A4 (ab 50 Seiten) 0,15 €
      1 Kopie bzw. Ausdruck in Farbe A4 0,50 €

8. Ziffer 4) Gebühren für weitere Leistungen der Bibliothek Absatz (2) entfällt
9. Ziffer 4) Gebühren für weitere Leistungen der Bibliothek Absatz (3) entfällt
10. Ziffer 5) Internetgebühren pro Stunde entfällt
11. Ziffer 6) wird Ziffer 5 und erhält zusätzlich folgenden Absatz:
     (2) Verlängerung pro Fernleihbestellung 1,00 €
12. Einführung Ziffer 6), mit folgender Fassung:
     (6) Sonstige Gebühren der Bibliothek

1. Bearbeitungsgebühr für Beschädigung und Verlust von Materialien
Entfernung/Beschädigung von Etiketten, Barcodes, u.a. 2,00 €
Verlust/Beschädigung von Cover und Hüllen jeder Art 2,00 €
2. Entleihen eines mobilen Endgerätes 5,00 €
ggf. zzgl. Verbrauchsmaterial

II. Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.


Bad Salzungen, den11.12.2023

Bohl
Bürgermeister                                                              Siegel
16.01.2024

© Josephine Ißbrücker E-Mail

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Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Thüringen