Hinweis für Bauanträge:
Bauanträge jeglicher Art sind prinzipiell 3-fach bei der Genehmigungsbehörde im Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen einzureichen. Vielen Dank!
Wenn Sie gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern möchten, dann benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, wenn dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Auftraggeber oder der Bieter erforderlich ist.
Bei Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) ist Gewerbetreibende*r jede*r geschäftsführende Gesellschafter*in. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt.
Als Versteigerer*in dürfen Sie nicht:
Die Erlaubnis für Versteigerungen müssen Sie schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Behörde beantragen.
Nach der Prüfung erhalten Sie entweder die Erlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid. Eine Erlaubnis kann mit bestimmten Auflagen verbunden sein. Ebenso ist die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Bitte wenden Sie sich an die die zuständige Gewerbebehörde.
Voraussetzungen sind
Sie erhalten keine Erlaubnis, wenn
Je nach Fall können die Gebühren 50,00 bis 1.500,00 Euro betragen.
Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Tätigkeit beantragen. Erst nach Erteilung der Erlaubnis sind Sie zur Ausübung des Gewerbes berechtigt.
Genehmigungsfiktion
Neben der Erlaubniseinholung müssen Sie das Gewerbe bei der zuständigen Gemeinde anzeigen.
Die Behörden haben gegenüber Gewerbetreibenden Auskunft- und Nachschaurechte. Auf behördliches Verlangen haben die Betroffenen die für die Überwachung des Geschäftsbetriebs erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Ferner sind die Behörden befugt, die Geschäftsräume zu betreten, um dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen.
Ferner unterliegen Sie als Versteigerer bei der Gewerbeausübung den Vorgaben der Versteigererverordnung. Sie müssen z. B.
Auf Antrag können besonders sachkundige Versteigerer mit Ausnahme juristische Personen von der zuständigen Behörde allgemein öffentlich bestellt und vereidigt werden.. Als öffentlich bestellter Versteigerer müssen Sie einen Eid darauf leisten, dass Sie Ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werden.
Einzelhändler und Hersteller von Waren dürfen im Einzelverkauf an den Letztverbraucher Waren, die sie in ihrem Geschäftsbetrieb führen, im Wege der Versteigerung nur als Inhaber einer Versteigerererlaubnis oder durch einen von ihnen beauftragten Versteigerer absetzen.
Ein Service des Landes Thüringen
Bauanträge jeglicher Art sind prinzipiell 3-fach bei der Genehmigungsbehörde im Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen einzureichen. Vielen Dank!