Hinweis für Bauanträge:
Bauanträge jeglicher Art sind prinzipiell 3-fach bei der Genehmigungsbehörde im Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen einzureichen. Vielen Dank!
Bei kleineren Bauvorhaben (wie Ein- und Zweifamilienhäuser und andere vergleichbare Gebäude), die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen und dessen Festsetzungen nicht widersprechen, ist statt einer Baugenehmigung nur eine Anzeige erforderlich. Mit dem Bau kann nach einem Monat begonnen werden, wenn das örtliche Bauamt nicht vorher die Durchführung eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens verlangt.
Da keine Baugenehmigung erteilt wird, trägt der Bauherr allein die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen, die sein Bauvorhaben erfüllen muss.
Tipp: Eine Zustimmung der Nachbarn zum Bauvorhaben kann das Verfahren beschleunigen, wenn nachbarliche Belange berührt sein könnten.
Der Bauherr hat die erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen. Die Gemeinde legt eine Fertigung der Unterlagen unverzüglich der unteren Bauaufsichtsbehörde vor, sofern sie nicht selbst Bauaufsichtsbehörde ist. Die Gemeinde kann erklären, dass eine Überprüfung der Voraussetzungen der Genehmigungsfreistellung in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erfolgen soll oder andere Gründe für die Durchführung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens vorliegen.
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung (Bauamt).
keine
Reichen Sie bitte die Bauanzeige in zweifacher Ausfertigung ein.
Soll die Ausführung des Bauvorhabens erst mehr als 3 Jahre nach Ablauf der 1-Monats-Frist bzw. Mitteilung der Gemeinde erfolgen, ist eine erneute Einreichung der Unterlagen erforderlich.
Mit dem Bau kann nach einem Monat bzw. nach schriftlicher Mitteilung der Gemeinde vor Ablauf dieser Frist begonnen werden.
Die Genehmigungsfreistellung entbindet nicht von den Anforderungen bezüglich der Erstellung und ggf. Prüfung der bautechnischen Nachweise.
Soll ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchgeführt werden, ist die untere Bauaufsichtsbehörde für die Erteilung einer Baugenehmigung zuständig.
Ein Service des Landes Thüringen
Bauanträge jeglicher Art sind prinzipiell 3-fach bei der Genehmigungsbehörde im Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen einzureichen. Vielen Dank!