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Hundesteuer

Leistungsbeschreibung

Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat.

Soweit eine Gemeinde eine Hundesteuer vorsieht, sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund an- beziehungsweise abzumelden.

Rechtsgrundlage

Kommunale Satzung

Was sollte ich noch wissen?

An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Ein Service des Landes Thüringen

Stadtverwaltung Bad Liebenstein - Amt für Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

Montag 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Anschrift
Bahnhofstraße 11
36448Bad Liebenstein

Kontakt

Telefon:
+49 36961 361-28
Telefon:
+49 36961 361-16
Fax:
+49 36961 361-20
Web:
Rathaus Bad Liebenstein
Stadtverwaltung Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Thüringen