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Wählbarkeitsbescheinigung

Leistungsbeschreibung

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
 

Was sollte ich noch wissen?

Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

Ein Service des Landes Thüringen

Stadtverwaltung Bad Salzungen - FD Bürgerbüro

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Ratsstraße 2
36433Bad Salzungen

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Ratsstraße 2
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