Hinweis für Bauanträge:
Bauanträge jeglicher Art sind prinzipiell 3-fach bei der Genehmigungsbehörde im Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen einzureichen. Vielen Dank!
Für die Beseitigung von Anlagen, einschließlich baulicher Anlagen, gelten unter anderem auch die Regelungen der Thüringer Bauordnung. Danach ist in den meisten Fällen die beabsichtigte Beseitigung zuvor der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Lediglich nach der Bauordnung verfahrensfreie Vorhaben, kleinere freistehende Gebäude und kleinere Anlagen, bedürfen keiner Anzeige.
Unabhängig von der Anzeige der Beseitigung ist die Standsicherheit benachbarter Gebäude zu prüfen, wenn diese aneinandergebaut sind oder der Baugrund dazu Anlass gibt.
Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird. Dies richtet sich je nach Einzelfall, zum Beispiel nach Denkmalschutzrecht, Naturschutzrecht oder Abfallrecht.
Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungsamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der großen kreisangehörigen Stadt).
Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungsamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt).
Anzeige der Beseitigung einer Anlage (nach § 60 Absatz 3 Satz 2 Thüringer Bauordnung)
Es fallen keine Gebühren an.
Die beabsichtigte Beseitigung ist einen Monat zuvor der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Auskunft erteilen die Unteren Bauaufsichtsbehörden.
Ein Service des Landes Thüringen
Bauanträge jeglicher Art sind prinzipiell 3-fach bei der Genehmigungsbehörde im Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen einzureichen. Vielen Dank!
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis: und nach Vereinbarung
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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