Hinweis für Bauanträge:
Bauanträge jeglicher Art sind prinzipiell 3-fach bei der Genehmigungsbehörde im Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen einzureichen. Vielen Dank!
In Thüringen hat mit Inkrafttreten des neuen Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes (ThürKitaG) ab dem 1. Januar 2018 jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Der Anspruch umfasst im Rahmen der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung montags bis freitags eine tägliche Betreuungszeit von zehn Stunden.
Auch längere Betreuungszeiten bis zu zwölf Stunden können vereinbart werden; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Nach der Neuregelung des Kindertageseinrichtungsgesetzes haben alle behinderten oder von Behinderung bedrohten Kinder das Recht, gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung in allen Kindertageseinrichtungen gefördert zu werden, wenn eine dem Bedarf entsprechende Förderung gewährleistet werden kann.
Kindertageseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes sind familienunterstützende Einrichtungen, in denen Kinder tagsüber gebildet, erzogen und betreut werden. Sie gliedern sich in:
Wenden Sie sich an die Wohnsitzgemeinde.
Eltern haben das Recht, im Rahmen freier Kapazitäten zwischen verschiedenen Kindertageseinrichtungen sowie den Angeboten der Kindertagespflege am Wohnort oder in einem anderen Ort zu wählen.
Eine ärztliche oder amtsärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes zum Besuch der Kindertageseinrichtung ist vorzulegen.
Im Zeitraum der letzten zwölf Monate vor Schuleintritt (erster Schultag der Schulanfänger) ist elternbeitragsfrei.
Der Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung soll in der Regel sechs Monate vor der beabsichtigten Aufnahme in die Kindertageseinrichtung gegenüber der Wohnsitzgemeinde geltend gemacht werden.
Das Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz schreibt vor, dass die Elternbeiträge sozialverträglich zu gestalten sind. Auf Antrag kann der Elternbeitrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Jugendamt übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist.
Ein Service des Landes Thüringen
Bauanträge jeglicher Art sind prinzipiell 3-fach bei der Genehmigungsbehörde im Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen einzureichen. Vielen Dank!