Dritte Allgemeinverfügung des Wartburgkreises - gültig bis 10. Januar 2021
Am 24. Dezember 2020 trat die "Dritte Allgemeinverfügung des Wartburgkreises für das Gebiet des Wartburgkreises und der Stadt Eisenach zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus" in Kraft. Diese beinhaltet unter anderem:
- erweiterte Kontaktbeschränkungen für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit
- erweiterte Kontaktbeschränkungen für Eheschließungen und Beerdigungen
- die Schließung von öffentlichen Spielplätzen
Lesen Sie hier alle Details: https://www.wartburgkreis.de/fileadmin/user_upload/Dritte_AllgVerf_WAK_-_23._Dez._20_-_unterschrieben_-_aktualisiert_am_24.._Dez._20.pdf