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BCKategorie 09.11.2015 13:34:02 Uhr

Hinweise zur elektronischen Kommunikation

Verweigerung der Zugangseröffnung der Stadtverwaltung Bad Salzungen

für elektronische Nachrichten (gemäß § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz).

Der elektronische Zugang zur Stadtverwaltung Bad Salzungen – insbesondere die Übermittlung elektronischer Dokumente – für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Verwaltung im Sinne des § 3 a Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThVwVfG), wird hiermit ausdrücklich zur Zeit nicht eröffnet.

Es ist deshalb nicht möglich, Anträge, Widersprüche und rechtsrelevante Schriftsätze per E-Mail bei der Stadtverwaltung Bad Salzungen einzureichen.

Die vorstehende Einschränkung gilt sowohl für die Zugänge per E-Mail-Adresse, für E-Mail-Kontaktformulare als auch für jede Art von Web-Formularen.

Alle anderen bekannten Mail-Adressen sowie personenbezogene Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Verwaltung stellen keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Eine Benachrichtigung über die Nichtverwertbarkeit im Sinne des § 3 a Abs. 3 ThVwVfG kann in der Regel nicht erfolgen, da damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden wäre.

Stadtverwaltung Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Thüringen