Kommunale Sportstätten für Vereinssport wieder geöffnet
Die seit November gültige Thüringer Sonderverordnung zur Eindämmung von Corona-Infektionen wurde in einigen Punkten angepasst. Es gilt nun auch, dass Vereinssport für Kinder und Jugendliche wieder stattfinden darf.
Aus diesem Grund sind die kommunalen Sportstätten in Bad Salzungen und in den Ortsteilen wieder wie folgt geöffnet: Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre dürfen in ihrem Verein wieder in den Sportstätten trainieren, die gültigen Hygienekonzepte sind einzuhalten. Ausgenommen hiervon sind der Trainingsbetrieb im Erwachsenenbereich und der gesamte Wettkampfbetrieb.