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Informationen zur Wahlwerbung innerhalb geschlossener Ortslagen für das Wahljahr 2024, Großflächenplakate

Informationen zur Wahlwerbung innerhalb geschlossener Ortslagen für das Wahljahr 2024, Großflächenplakate

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Kalenderjahr 2024 stehen in Thüringen mehrere Wahlen an. Diese sind die Kommunal- und Europawahl im Juni sowie die Landtagswahl im September. Für die Wahlwerbung innerhalb geschlossener Ortslagen, insbesondere die sog. Großflächenplakate, möchte ich Ihnen nachfolgend einige Informationen geben.

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 der Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Salzungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.12.2019 sind Wahlplakate während des Wahlkampfes erlaubnisfreie Sondernutzungen. Dies bedeutet, dass künftig keine Sondernutzungserlaubnisse für die Wahlwerbung mehr erteilt werden. Gleichzeitig wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass erlaubnisfreie Sondernutzungen auch gebührenfrei sind.

Die Erlaubnis- und Gebührenfreiheit erstreckt sich, in Anwendung von Punkt II. Nr. 6.5 des Runderlasses des Thüringer Innenministeriums vom 15. März 1999 (ThürStAnz. 16/1999, S. 931-932), auf den Zeitraum der Wahlvorbereitungszeit. Die Wahlvorbereitungszeit umfasst einen Zeitraum von 2 Monaten vor und 2 Wochen nach dem jeweiligen Wahltermin.

Für das Jahr 2024 bedeutet dies, dass die Wahlwerbung erlaubnis- und gebührenfrei in folgenden Zeiträumen ist: 

Wahl / Wahltermin         Erlaubnis-/ Gebührenfreiheit (von – bis)
Kommunalwahl am 26.05.2024  25.03.2024 – 10.06.2024
Europawahl am 09.06.2024 08.04.2024 – 24.06.2024
Wahl des Thüringer Landtages am 01.09.2024 30.06.2024 – 16.09.2024

 Ich bitte Sie um entsprechende Beachtung der Zeiträume. Eine Aufstellung von Großflächenplakaten außerhalb dieser Zeiträume sehen wir nicht als Wahlwerbung, sondern als Parteienwerbung an. Diese ist dann nach der Sondernutzungssatzung und der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Bad Salzungen erlaubnis- und gebührenpflichtig.

Zum besseren Informationsfluss und zur Kenntnis des Ordnungsamtes bitte ich Sie jedoch, die von Ihnen geplante Wahlwerbung innerhalb der o. g. Zeiträume (Großflächenplakate) beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung Bad Salzungen zumindest anzuzeigen.

Dies hat für Sie zwei Vorteile:

  1. Die Standorte werden dokumentiert und die Anzahl der aufgestellten Plakate erfasst. Sollten Schäden an den Plakaten auftreten oder Schäden durch Plakate entstehen (bei Sturm usw.) kann das Ordnungsamt umgehend eine Information weitergeben.
  2. Sollte die Nutzung exponierter bzw. häufig angefragter Standorte durch mehrere Parteien oder Wählervereinigungen angezeigt werden, so kann durch das Ordnungsamt eine entsprechende Information an die betroffenen Parteien bzw. Wählervereinigungen gegeben werden. Die Koordination, welche Partei oder Wählervereinigung den jeweiligen Standort dann nutzt, obliegt der Abstimmung der Parteien bzw. Wählervereinigungen untereinander.

Ich bitte Sie daher, die von Ihnen geplanten Standorte der Großflächenplakate formlos, gerne auch per E-Mail an ordnungsaufsicht@badsalzungen.de zu melden. Es ist wünschenswert, wenn Sie der Anzeige eine genaue Standortbeschreibung oder ein Luftbild mit Markierung des Standortes beifügen.

Für eventuell auftretende Fragen steht Ihnen Frau Adam unter 03695 671-516 gerne zur Verfügung.

 

 

26.05.2024

© Frank Bösenberg E-Mail

Stadtverwaltung Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Thüringen