Sie befinden sich hier: Startseite
Corona

Covid-19: Ausweitung der Notbetreuung in den Kindertagesstätten

Am 23. April 2020 wurden die Regelungen zur Notbetreuung in den Kitas erweitert. Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden dürfen ab 27. April ebenfalls in die Notbetreuung, sowie Kinder von Pädagogen aus Schulen und Kitas. Dazu kommen Kinder von Schülerinnen und Schülern oder Auszubildenden und Studenten, die wieder am Präsenzunterricht teilnehmen.

Die genauen Regelungen finden Sie im beigefügten Dokument.

Die Notbetreuung in den Bad Salzunger Kitas wird entsprechend erweitert und findet ab 27. April auch im Regenbogenland Haus 2 sowie im Schloss-Kinder-Garten statt. Für Ihren Antrag zur Notbetreuung finden Sie die benötigen Formulare im Anhang. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Symbol Beschreibung Größe
200423_Notbetreuung_aktualisierte_Regelungen.pdf
77 KB
200424 Notfallbetreuung B_2020-04-24 angepasst.pdf
0.3 MB
Notfallbetreuung A+ 23_04_2020.pdf
94 KB
Notfallbetreuung A 23_04_2020.pdf
88 KB
24.04.2020

© Andrea Dominik E-Mail

Stadtverwaltung Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Thüringen