Ratschläge im Sterbefall
Ein naher Angehöriger ist verstorben – was ist zu tun?
Tritt der Todesfall in der Wohnung ein:
Benachrichtigung eines Arztes, der den Totenschein ausstellt
Beauftragung eines Bestattungsunternehmens, zunächst mit der Überführung des Verstorbenen zum Friedhof (innerhalb von 48 Stunden)
War der Verstorbene Mitglied einer Kirche oder Glaubensgemeinschaft, Benachrichtigung des jeweiligen Pfarrers, Pastors oder Gemeindevorstehers.
Im Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung kümmert sich die jeweilige Verwaltung um die Ausstellung des Totenscheins und die Sterbefallanzeige beim Standesamt.
Aufgaben der Bestattungsunternehmen
Das Bestattungsunternehmen erledigt im Auftrag der Hinterbliebenen die erforderlichen Formalitäten und viele andere wichtige Angelegenheiten:
Einbettung und Überführungen der Verstorbenen
Sterbefallanzeige und Beantragung der Ausstellung einer Sterbeurkunde beim Standesamt
Terminierung der Trauerfeier
Bestellung eines Trauerredners bzw. Mitteilung an den Pfarrer der entsprechenden Kirche oder Glaubensgemeinschaft
Bestellung des Blumenschmuckes
Entwurf und Gestaltung von Zeitungsanzeigen, Fertigung von Trauerdrucksachen
Beantragung von Sterbegeldern bei Versicherungen
Beantragung der Hinterbliebenenrente
Erforderliche Unterlagen
Familienbuch oder Heiratsurkunde; bei Ledigen die Geburtsurkunde; bei Geschiedenen das Scheidungsurteil
Belege über alle Renten, Firmenrenten, ggf. Renten des Ehepartners
Versicherungspolicen von allen Versicherungen, auch Hausrat-, Haftpflicht-, Unfall-,
Krankenzusatzversicherungen u.a.
Graburkunde (falls vorhanden)
Belege über Mitgliedschaft in Organisationen, Vereinen, Abonnements usw.
Grabstätte und Beisetzung
Jede Beisetzung bzw. Bestattung ist bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen.
Die Auswahl einer neuen Grabstätte erfolgt nach ausreichender Beratung gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung.
Ist eine Grabstätte vorhanden, muss eine Graburkunde vorgelegt werden.
Sterbe- und/oder Trauerbegleitung
Ambulanter Hospiz- und Palliativer Beratungsdienst der Region Bad Salzungen und Rhön:
Langenfelder Str. 8, 36433 Bad Salzungen, ☎ 03695 / 62 19 88
Selbsthilfegruppe Sternchen-Eltern Rhön/Bad Salzungen:
Carolin Semmelroth, ☎ 03696 / 77 09 80