Ausschreibung zur Wahl der Schiedspersonen für die Stadt Bad Salzungen und der Gemeinde Leimbach

Meldung aus Bad Salzungen
Ausschreibung zur Wahl der Schiedspersonen für die Stadt Bad Salzungen und der Gemeinde Leimbach (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Ausschreibung zur Wahl der Schiedspersonen für die Stadt Bad Salzungen und der Gemeinde Leimbach

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sind für die Stadt Bad Salzungen folgende Schiedsämter zu besetzen:

 

Schiedspersonen für den Bezirk 1 (Kernstadt Bad Salzungen und Dorf-Allendorf, Hohleborn, Kaltenborn, Kloster, Langenfeld, Wildprechtroda) und Bezirk 2 (Gemeinde Leimbach, Dönges, Ettenhausen a.d.S., Frauensee, Tiefenort, Unterrohn, Oberrohn, Hämbach, Etterwinden, Kupfersuhl, Waldfisch, Gumpelstadt, Witzelroda, Gräfen-Nitzendorf, Möhra, Hüttenhof, Knottenhof, Möllersgrund, Weißendietz, Schergeshof, Springen, Wackenhof).

 

Interessierten Personen wird hiermit die Gelegenheit gegeben, sich um dieses Schiedsamt zu bewerben und sich zur Wahl zu stellen.

Die Schiedspersonen sind dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist. Schlichtungsverhandlungen finden überwiegend in einem Amtsraum statt, den die Stadt zur Verfügung stellt.

Sie können aber auch in der Privatwohnung der Schiedsperson, soweit dies von der Schiedsperson gewünscht wird, durchgeführt werden.

Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, schaffen die Schiedspersonen die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wieder herstellen. 

Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen die Schiedspersonen ehrenamtlich wahr. Sie werden vom Stadtrat der Stadt Bad Salzungen auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Bad Salzungen. Nach Ablauf der Wahlzeit ist eine Wiederwahl möglich.

 

Wer sich bewerben möchte, sollte mindestens 25 Jahre alt sein und den Wohnsitz in der Stadt Bad Salzungen oder der Gemeinde Leimbach haben. Besondere Voraussetzungen für eine Bewerbung sind außerdem, dass Bewerberinnen oder Bewerber die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter sowie eine gewisse Lebenserfahrung besitzen und unparteiisch sind.

Schriftliche, formlose Bewerbungen mit Angaben von

 

  • Name, Vorname, Geburtsname

  • Anschrift

  • Geburtstag, Geburtsort

  • Beruf

  • Telefon/E-Mail-Adresse

 

unter Beifügung folgender Anlagen

  • Lebenslauf (Kurzform)

  • Schilderung (Kurzform) „Erfahrungen für die Ausübung des Schiedsamtes“

 

können bis zum 17.07.2026 im Rathaus der Stadt Bad Salzungen, Ratsstr. 2, 36433 Bad Salzungen eingereicht werden. 

 

Einen Bewerbungsvordruck finden Sie beigefügt.

Rückfragen gerne im Rathaus der Stadt Bad Salzungen unter der Telefonnummer: 03695/671-333 oder 03695/671-334.