Bauleitverfahren für den Bebauungsplan Nr. 84 Sondergebiet Photovoltaik „Bergstück“; hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB

Meldung aus Bad Salzungen
Abbildung 1: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 84 Sondergebiet Photovoltaik „Bergstück“ der Stadt Bad Salzungen; Kartengrundlage: GeoMedia SmartClient Kommunal; ohne Maßstab (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Abbildung 1: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 84 Sondergebiet Photovoltaik „Bergstück“ der Stadt Bad Salzungen; Kartengrundlage: GeoMedia SmartClient Kommunal; ohne Maßstab

Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Bad Salzungen hat am 26.11.2025 mit Beschluss-Nr.  BV/0027/2025 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 84 Sondergebiet Photovoltaik „Bergstück“ der Stadt Bad Salzungen beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 84 Sondergebiet Photovoltaik „Bergstück“ (s. Abb.) liegt in der Stadt Bad Salzungen . Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Möhra die Flurstücke 1663, 1664, 1665, 1666, 1667, der Gemarkung Oberrohn 141/11, 141/10, 141/9, 141/8, 141/7, 141/6, 141/5 und der Gemarkung Gräfen-Nitzendorf 335, 336.

Das Plangebiet liegt südöstlich des Ortsteils Oberrohn. Nordwestlich des Geltungsbereiches befindet sich die Kreisstraße K89 „Oberrohner Hauptstraße“ nach Möhra. Im Osten und Westen grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Süden wird der Geltungsbereich durch Wald begrenzt. Der Geltungsbereich ist auf der Abbildung 1 ersichtlich.

 

 

Bad Salzungen, den 27.03.2026                                         -Siegel-

 

 

 

gez.

Klaus Bohl

Bürgermeister