Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen

Meldung aus Bad Salzungen

Dipl.-Ing. (FH) Holger Schmidt

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Werrastraße 7

99817 Eisenach

 

Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen

 

In der 

Gemeinde:       Leimbach

Gemarkung:     Leimbach

Flur:                 0

Flurstücke:       586/1, 587/1, 556/14, 585, 586/2, 587/2, 588/2, 588/3

 

wurde eine 

x Ÿ Grenzfeststellung

xŸ  Grenzwiederherstellung

x Ÿ Abmarkung

 

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten 

 

vom06.02.2026

bis

06.03.2026

 

nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung unter 03691 / 79250 in den Räumen der

Vermessungsstelle ÖbVI Holger Schmidt, Werrastraße 7, 99817 Eisenach

eingesehen werden.

 

Der Text dieser Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite der Vermessungsstelle unter https://www.vermessungsbuero-schmidt.de/offenlegungen.php veröffentlicht.

 

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

 

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei

Vermessungsstelle ÖbVI Holger Schmidt, Werrastraße 7, 99817 Eisenach

Widerspruch eingelegt werden. 

 

 

Eisenach, 27.01.2026

 

gez. ÖbVI Holger Schmidt