Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen
Meldung aus Bad SalzungenDipl.-Ing. (FH) Holger Schmidt
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Werrastraße 7
99817 Eisenach
Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen
In der
Gemeinde: Leimbach
Gemarkung: Leimbach
Flur: 0
Flurstücke: 586/1, 587/1, 556/14, 585, 586/2, 587/2, 588/2, 588/3
wurde eine
x Grenzfeststellung
x Grenzwiederherstellung
x Abmarkung
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
| vom | 06.02.2026 | bis | 06.03.2026 |
nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung unter 03691 / 79250 in den Räumen der
Vermessungsstelle ÖbVI Holger Schmidt, Werrastraße 7, 99817 Eisenach
eingesehen werden.
Der Text dieser Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite der Vermessungsstelle unter https://www.vermessungsbuero-schmidt.de/offenlegungen.php veröffentlicht.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei
Vermessungsstelle ÖbVI Holger Schmidt, Werrastraße 7, 99817 Eisenach
Widerspruch eingelegt werden.
Eisenach, 27.01.2026
gez. ÖbVI Holger Schmidt