Hinweis für Bauanträge:
Bauanträge jeglicher Art sind prinzipiell 3-fach bei der Genehmigungsbehörde im Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen einzureichen. Vielen Dank!
Für die Begründung einer Ehe ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich grundlegend erforderlich.
Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren, die Ehevoraussetzungen betreffenden, tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.
Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.
Die Trauung erfolgt an einem dafür durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschriebenen) Ort.
Die rechtmäßige Eheschließung setzt die Geschäftsfähigkeit (speziell die natürliche Geschäftsfähigkeit und die Ehegeschäftsfähigkeit) der Eheschließenden voraus, welche durch das Standesamt geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamtin/dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamtin/dem Standesbeamten zu unterschreiben.
Bitte wenden Sie sich für die Durchführung der Trauung an das Standesamt, bei dem die Eheschließung vorgenommen werden soll.
Ein Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument) der Eheschließenden und ggf. der Trauzeugen.
Die Kosten für die Eheschließung sind abhängig vom Einzelfall und können variieren.
Ein Service des Landes Thüringen
Bauanträge jeglicher Art sind prinzipiell 3-fach bei der Genehmigungsbehörde im Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen einzureichen. Vielen Dank!