Corona für Unternehmer
06.04.2020
Covid-19: Keine Mahnung oder Vollstreckung für ausstehende Gewerbesteuern
Mahn- und Vollstreckungsverfahren zur Eintreibung ausstehender Gewerbesteuerzahlungen werden generell ausgesetzt bis zum 31.12.2020. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Finanzverwaltung / Abteilung Steuern · Herr Fröbel · Telefon: 03695 / 671129.