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Parkausweis - Bewohnerparkausweis beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind, können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Bewohnerparkausweis Erteilung ( Thüringen )

Wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind, können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Verfahrensablauf

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Straßenverkehrsbehörden

  • der Landkreise und kreisfreien Städte,
  • der großen kreisangehörigen Städte Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen und Nordhausen,
  • der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.

Bewohnerparkausweis Erteilung ( Thüringen )

An die Straßenverkehrsbehörden

  • der Landkreise und kreisfreien Städte,
  • der großen kreisangehörigen Städte Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen und Nordhausen,
  • der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
  • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
  • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
  • Halter eines Fahrzeuges mit auswärtigen oder ausländischen Kennzeichen sind gemäß § 46 FZV verpflichtet, ihr Fahrzeug am Hauptwohnsitz anzumelden

Bewohnerparkausweis Erteilung ( Thüringen )
  • Halter eines Fahrzeuges mit auswärtigen oder ausländischen Kennzeichen sind gemäß § 46 FZV verpflichtet, ihr Fahrzeug am Hauptwohnsitz anzumelden

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • schriftlicher Antrag
  • aktueller Personalausweis oder Reisepass/Meldebescheinigung
  • Fahrerlaubnis/Führerschein
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter ist eine Vollmacht notwendig
  • bei Verlängerung Rückgabe des bisherigen Bewohnerparkausweis

Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

Bewohnerparkausweis Erteilung ( Thüringen )
  • schriftlicher Antrag
  • Fahrerlaubnis/Führerschein
  • bei Beantragung durch einen Vertreter ist eine Vollmacht notwendig
  • bei Verlängerung Rückgabe des bisherigen Bewohnerparkausweis

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach den jeweiligen Gebührenordnungen der zuständigen Behörde an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bewohnerparkausweis Erteilung ( Thüringen )

Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

Anträge / Formulare

Für Anträge werden von den zuständigen Behörden in der Regel Formulare (auch online) zur Verfügung gestellt oder ein Online-Dienst genutzt.

Bewohnerparkausweis Erteilung ( Thüringen )

Für Anträge werden von den zuständigen Behörden in der Regel Formulare (auch online) zur Verfügung gestellt.

Was sollte ich noch wissen?

  • Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
  • Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
  • Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

Ein Service des Landes Thüringen

FD Bürgerbüro

Anschrift
Postanschrift Stadtverwaltung Bad Salzungen - Bürgerbüro der Stadt Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433Bad Salzungen

Kontakt

Telefon:
03695 671-910
Fax:
03695 671-8500
Stadtverwaltung Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Thüringen