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Meldepflicht

Leistungsbeschreibung

Die Meldepflicht besteht für Personen ab dem 16. Lebensjahr, die eine neue Wohnung beziehen. Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.

Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht demjenigen, in dessen Wohnung die Personen einziehen oder aus dessen Wohnung sie ausziehen.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen nur dann angemeldet werden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Grundsätzlich teilen die Standesämter den Meldebehörden unverzüglich die Beurkundung der Geburt eines Kindes mit.

An wen muss ich mich wenden?

An das Meldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Thüringen

FD Bürgerbüro

Anschrift
Postanschrift Stadtverwaltung Bad Salzungen - Bürgerbüro der Stadt Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433Bad Salzungen

Kontakt

Telefon:
03695 671-910
Fax:
03695 671-8500
Stadtverwaltung Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Thüringen