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Alters- und Ehejubiläen

Leistungsbeschreibung

Ehrungen aus Anlass von Ehe- und Altersjubiläen werden in Thüringen seit der Wiedergründung des Landes (1990) durchgeführt.

Der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen spricht Ehepaaren

  • zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
  • zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
  • zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum),
  • und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)
  • sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und jedes weiteren Lebensjahres

Glückwünsche aus.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.

Ein Service des Landes Thüringen

Stadtverwaltung Bad Salzungen
Ratsstraße 2
36433 Bad Salzungen
Thüringen