Wir über uns

Das Team

  • 5 Heilpädagoginnen
  • 4 Erzieherinnen mit Zusatzqualifizierung
  • 20 Erzieherinnen
  • 4 Heilerziehungspflegerinnen
  • 1 Zusatzkraft Bundesinitiative "Frühe Chancen"
  • 1 stellv. Leiterin / Heilpädagogin
  • 1 Leiterin / Zusatzqualifizierung

Gruppenstrukturen

  • 2 Krippengruppen (bis 15 Kinder, 1-3 Jahre )
  • 4 Regelgruppen ( bis 18 Kinder, 3-6 Jahre)
  • 8 Integrativgruppen ( bis 14 Kinder, 2-6 Jahre)

Betreuungszeiten

  • 6.00 - 18.00 Uhr

Die Aufenthaltsdauer sollte im Interesse der Kinder jedoch 10 Stunden nicht überschreiten.

Leitbild des kommunalen Kindergartens "Regenbogenland" Bad Salzungen

"Erzähle mir und ich vergesse,
zeige mir und ich erinnere,
lass es mich tun und ich verstehe"

Chinesischer Philosoph Konfuzius (553-473 v. Chr.)

Dieser Ausspruch ist unser Leitgedanke im Umgang mit den Kindern. Der Kindergarten "Regenbogenland" ist eine integrative Einrichtung in Trägerschaft der Stadt Bad Salzungen.
Wir legen Wert auf die Integration entwicklungsverzögerter, behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder sowie auf die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund.
Unser gemeinsames Handeln wird bestimmt durch die Menschlichkeit, Weltoffenheit, Toleranz, Freiwilligkeit, Vielfalt, Unparteilichkeit und Gerechtigkeit. Die Kinder haben die Möglichkeit nach ihren Neigungen und Interessen zu spielen, zu forschen, zu handeln und kreativ tätig zu sein. Dies ermöglichen wir Kindern ab einem Jahr bis zum Schuleintritt. Unser Kindergarten ist offen für neue pädagogische Konzepte und Ideen. Das erreichen wir mit einer intensiven Fortbildung unserer Mitarbeiterinnen, einer engagierten Arbeit, einer vielseitigen Elternarbeit und mit der Erarbeitung bzw. Fortschreibung unserer pädagogischen Konzeption.

Integrative Frühförderung in der Kindertageseinrichtung "Regenbogenland"

1. Anspruchsberechtigte
  • Kinder mit Behinderung
  • Kinder, welche von Behinderung bedroht sind
  • Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten sowie Entwicklungsverzögerungen

2. Antragstellung

  • Der Antrag wird beim örtlichen Sozialhilfeträger - Sozialamt  Landratsamt Wartburgkreis gestellt, durch die Sorgeberechtigten des jeweiligen Kindes
  • medizinische Begutachtung erfolgt durch den Amtsarzt
  • Die Sorgeberechtigten melden ihr Kind gleichzeitig in der Kindertageseinrichtung an.

3. Integrativer Förderplatz

  • Mittel- bzw. Ausgangspunkt: das Kind und seine Bedürfnisse, Interessen und Erfahrungen
  • Maximale Gruppenstärke 12 - 14 Kinder
  • personelle Ausstattung, mind. 2 Fachkräfte, je 1 Erzieher sowie 1 Heilpädagoge bzw. Erzieher mit heilpädagogischer Zusatzqualifizierung
  • Aufnahme- und Anamnesegespräch mit den zuständigen Fachkräften und den Sorgeberechtigten
  • gezielte Beobachtung und Dokumentation, entsprechende Testverfahren, falls erforderlich
  • Erstellung des Entwicklungsberichtes (mind.1mal jährlich)
  • Erstellung des spezifischen Förderplanes (mind. 1mal jährlich)

4. Therapeutische Angebote

  • Logopädie
  • Ergotherapie
  • Sinnesspezifische Frühförderung möglich

5. Interdisziplinäre Zusammenarbeit

  • Kompetenzaustausch zwischen externen Fachkräften/ Therapeuten und zuständigen Fachkräften der Einrichtung
  • Zusammenarbeit der Heilpädagogen bzw. Erzieher mit Zusatzqualifikation der Einrichtung mit Kinderärzten, Amtsärzten, Jugend- und Sozialamt, SPZ, Mitarbeitern der Familienhilfe
  • selbstverständlich mit Genehmigung und unter Einbindung der Sorgeberechtigten

6. Reflektion der Teamarbeit

  • regelmäßige Fachkreise und Fallberatungen

7. Elternarbeit

  • Vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit
  • Aufnahme- und Anamnesegespräch
  • Fachkompetente Informationen
  • regelmäßige Elterngespräche / Förderplangespräche

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