Nach der 2. Änderung der Vergabe- Mittelstandsrichtlinie ist die Stadt Bad Salzungen verpflichtet, freihändige Vergaben oder Vergaben nach beschränkter Ausschreibung zu veröffentlichen , wenn folgende Auftragswerte überschritten werden.
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VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen |
VOL Verdingungsordnung für Leistungen |
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freihändige Vergabe |
ab 50.000 € |
ab 25.000 € |
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beschränkte Ausschreibung |
ab 150.000 € |
ab 25.000 € |
Folgende Vergaben werden hiermit veröffentlicht:
zur Zeit kein Inhalt