Vergaben nach VOL und VOB

Nach der 2. Änderung der Vergabe- Mittelstandsrichtlinie ist die Stadt Bad Salzungen verpflichtet, freihändige Vergaben oder Vergaben nach beschränkter Ausschreibung zu veröffentlichen , wenn folgende Auftragswerte überschritten werden.

 

 

VOB

Verdingungsordnung für Bauleistungen

VOL

Verdingungsordnung für Leistungen

freihändige Vergabe            

ab 50.000 €

ab 25.000 €

beschränkte Ausschreibung

ab 150.000 €

ab 25.000 €


Folgende Vergaben werden hiermit veröffentlicht:

zur Zeit kein Inhalt

 

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