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Thüringer Corona-Verordnung, angepasst am 01. Juni 2021

Die Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV-2 wurde am 31. März 2021 verabschiedet. Sie ist gültig vom 01. April bis 30. Juni 2021 und wurde zuletzt am 01. Juni angepasst.

Sie ist im folgenden für Sie zur Einsicht bereitgestellt:

https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/COVID-19/Verordnung/Lesefassung_ThuerSARS-CoV-2-IfS-MassnVO_01.06.2021.pdf


Die Änderungen im Überblick
- aufgeteilt nach Inzidenzwerten finden Sie hier:

https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/COVID-19/Verordnung/21-06-01_CoronaVO_Uebersicht.pdf

 

 

06.05.2021

© Andrea Dominik E-Mail

Stadtverwaltung Bad Salzungen
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36433 Bad Salzungen
Thüringen