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Dritte Allgemeinverfügung des Wartburgkreises - gültig bis 10. Januar 2021

Am 24. Dezember 2020 trat die "Dritte Allgemeinverfügung des Wartburgkreises für das Gebiet des Wartburgkreises und der Stadt Eisenach zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus" in Kraft. Diese beinhaltet unter anderem:

  • erweiterte Kontaktbeschränkungen für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit
  • erweiterte Kontaktbeschränkungen für Eheschließungen und Beerdigungen
  • die Schließung von öffentlichen Spielplätzen

Lesen Sie hier alle Details: https://www.wartburgkreis.de/fileadmin/user_upload/Dritte_AllgVerf_WAK_-_23._Dez._20_-_unterschrieben_-_aktualisiert_am_24.._Dez._20.pdf

05.01.2021

© Andrea Dominik E-Mail

Stadtverwaltung Bad Salzungen
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Thüringen